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Compliance

Hinweisgebersystem nach HinSchG

Die HLS Personal GmbH stellt einen internen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereit. Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenbetriebe sowie Geschäftspartner können hierüber Verstöße melden, die ihnen im beruflichen Kontext bekannt geworden sind.

Was kann gemeldet werden?

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Verstöße gegen Bußgeldvorschriften, soweit Leben, Gesundheit oder Arbeitnehmerrechte geschützt sind
  • Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), Tarifrecht, Compliance, Datenschutz, Geldwäsche, Arbeitsschutz, Vergaberecht
  • Sonstige erhebliche Pflichtverletzungen mit Bezug zu HLS Personal

Interner Meldekanal

Meldungen können vertraulich, auf Wunsch auch anonym, an die interne Meldestelle gerichtet werden:

Interne Meldestelle der HLS Personal GmbH

z. Hd. Andreas Wendroth (Geschäftsführer)

HLS Personal GmbH
Am Neumarkt 30
22041 Hamburg

hinweise@hls-personal.de
📞 040 74 12 40 10 (vertrauliche Sprechzeit nach Vereinbarung)

Briefe bitte mit dem Vermerk „Vertraulich – persönlich" versehen. E-Mails werden ausschließlich von der internen Meldestelle gelesen.

Externe Meldestelle

Unabhängig vom internen Kanal steht Ihnen die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung: bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle. Für bestimmte Bereiche (z. B. Finanzdienstleistungen) bestehen weitere spezialisierte externe Meldestellen.

Schutz vor Repressalien

Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben Meldung erstatten, genießen den Schutz des HinSchG. Repressalien wie Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing oder andere Benachteiligungen sind unzulässig und werden konsequent unterbunden.

Ablauf

  1. Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen.
  2. Prüfung der Stichhaltigkeit, ggf. Rückfragen über den gewählten Kommunikationsweg.
  3. Einleitung angemessener Folgemaßnahmen (interne Untersuchung, Abstellen des Verstoßes, Information an zuständige Stellen).
  4. Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten.

Datenschutz

Personenbezogene Daten aus Meldungen werden ausschließlich zur Bearbeitung des Hinweises verarbeitet. Die Identität der hinweisgebenden Person wird streng vertraulich behandelt und Dritten nur offengelegt, soweit dies gesetzlich zwingend erforderlich ist. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Fragen zum Hinweisgebersystem?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen in den Anwendungsbereich fällt: schreiben Sie uns vertraulich an die interne Meldestelle.